Wassergemischte Kühlschmierstoffe (KSS) werden in industriellen Fertigungsprozessen – insbesondere beim Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen – zur Kühlung, Schmierung und Spanabfuhr eingesetzt. Ihre Emulsionen können jedoch von Mikroorganismen besiedelt werden – meist stammen die Keime aus Luft, Ansetz- oder Nachfüllwasser sowie von Werkstücken und gelangen über den Arbeitsprozess in die KSS. Beim Einsatz von KSS entstehen Aerosole, in denen sich biologische Arbeitsstoffe befinden können; Emissionsminderungsmaßnahmen reduzieren dann auch die Kontamination der Luft im Arbeitsbereich. Diese Belastungen können Hautreizungen, Infektionen oder Atemwegsprobleme verursachen und gefährden sowohl Beschäftigte als auch Umwelt.
Aus Sicht des Facility Managements erfordern sichere KSS-Anlagen gemäß DGUV-Regel 109-003 zwei zentrale Dokumente: einen Konservierungsplan und einen Prüfplan. Der Konservierungsplan beschreibt vorbeugende Pflege- und Desinfektionsmaßnahmen für die Kühlschmierstoff-Emulsion, der Prüfplan regelt die regelmäßige Überwachung ihrer physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Parameter. Zusammen stellen diese Unterlagen sicher, dass die KSS-Lösungen sachgerecht eingesetzt, überwacht und entsorgt werden. Sie gewährleisten auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie Betriebssicherheitsverordnung (§3, §10) und Arbeitsschutzgesetz (§5), und bilden damit wichtige Bestandteile des betrieblichen Sicherheits- und Hygienemanagements.
Konservierungsplan für wassergemischte Kühlschmierstoffe
Konservierungsplan für wassergemischte Kühlschmierstoffe
Zweck & Anwendungsbereich
Definiert Maßnahmen zur Vermeidung mikrobieller Belastungen und Qualitätseinbußen der Emulsion; schützt Beschäftigte und Anlagen vor Gefährdungen durch biologische Zersetzung.
Relevante Vorschriften/Normen
DGUV-Regel 109-003 Kapitel 5.2 „Pflege von KSS“; TRGS 611 „Verwendung von Kühlschmierstoffen“; BetrSichV § 3 und § 10
Wesentliche Inhalte
• Beschreibung der eingesetzten KSS-Typen (Emulsion, Lösung, Ölanteil) • Konservierungsmaßnahmen (Frequenz, Mittel, Dosierung) • Grenzwerte für Konzentration und pH-Wert • Vorgehen bei mikrobiologischem Befall • Dokumentationspflichten und Verantwortlichkeiten
Verantwortlich
Arbeitgeber / Unternehmer; Fachkraft für Arbeitssicherheit und Anlagenverantwortlicher
Praktische Hinweise
Der Plan ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und des Hygieneplans. Er muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere bei Produktwechseln oder veränderten Betriebsbedingungen.
Detaillierte Erläuterung
Der Konservierungsplan legt alle präventiven Pflege- und Desinfektionsmaßnahmen fest, die notwendig sind, um die hygienische und chemische Stabilität der wassergemischten Kühlschmierstoffe zu erhalten. Nach DGUV-Regel 109-003 (Abschnitt 5.2) müssen Betreiber gewährleisten, dass KSS regelmäßig konserviert und mikrobiologisch überwacht werden, um Gesundheitsgefahren und Betriebsstörungen vorzubeugen.
Der Konservierungsplan wird üblicherweise vom Arbeitgeber zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsleiter erarbeitet und freigegeben. Im Facility Management wird er in die technische Anlagendokumentation nach VDI 6026 Blatt 1 integriert und dient als Nachweis bei Sicherheits- und Hygieneaudits. Er ist eng mit der Gefährdungsbeurteilung und dem betrieblichen Hygieneplan verzahnt, um eine konsistente Gefahrenvermeidung zu gewährleisten.
Prüfplan für wassergemischte Kühlschmierstoffe
Feld
Inhalt
Dokumenttitel/-typ
Prüfplan für wassergemischte Kühlschmierstoffe
Zweck & Anwendungsbereich
Regelt die regelmäßige Überwachung der physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Eigenschaften der eingesetzten Kühlschmierstoffe zur Sicherstellung der Arbeitsplatz- und Produktsicherheit.
Relevante Vorschriften/Normen
DGUV-Regel 109-003 Kapitel 5.3 „Prüfung von KSS“; TRGS 611; BetrSichV Anhang 1 Nr. 2.4; ArbSchG § 5
Wesentliche Inhalte
• Prüfparameter: Konzentration, pH-Wert, Nitritgehalt, Temperatur, Geruch, optischer Zustand • Prüfintervalle (z. B. wöchentlich für pH-Wert, monatlich für mikrobiologische Belastung) • Prüfverfahren (Teststäbchen, Schnelltests, Laboranalyse) • Dokumentation der Ergebnisse und Bewertung • Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen (z. B. Reinigung, Desinfektion, Austausch)
Verantwortlich
Arbeitgeber / Unternehmer (Labor oder befähigte Person)
Praktische Hinweise
Alle Ergebnisse sind im KSS-Prüfprotokoll oder digitalen Wartungsjournal zu erfassen. Bei Abweichungen sind sofortige Korrekturmaßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren.
Detaillierte Erläuterung
Der Prüfplan ist die operative Grundlage für die Überwachung des hygienischen und chemischen Zustands der Kühlschmierstoffe. Gemäß DGUV-Regel 109-003, Abschnitt 5.3, muss der Unternehmer einen Prüfplan erstellen, in dem Soll-Werte für kritische Parameter festgelegt sind.
Alle Prüfergebnisse werden im KSS-Prüfprotokoll dokumentiert und mit den Sollwerten verglichen. Liegt ein Messwert außerhalb des zulässigen Bereichs, sind umgehend Korrekturmaßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Neuansatz) durchzuführen und zu dokumentieren. Für Facility Manager dient dieser Prüfplan als wichtiges Kontrollinstrument im technischen Betrieb. Er ist Teil der Anlagenüberwachung, der Gefährdungsbeurteilung und der Hygieneorganisation und wird bei internen und externen Prüfungen regelmäßig überprüft.