Hydraulik-Schlauchleitungen sind essenzielle Bestandteile von Maschinen und technischen Anlagen, die unter Druck stehende Hydraulikflüssigkeiten zur Kraftübertragung und Steuerung transportieren. Im deutschen Facility Management finden sich solche Systeme typischerweise in Aufzugsanlagen, Industrietoren, Müllverdichtern und Wartungsgeräten.
Um Sicherheit und Betriebszuverlässigkeit sicherzustellen, fordert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer Regel 113-020 („Hydraulikschlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz“), dass Arbeitgeber alle Vorgaben, Prüfnachweise und Betriebsanweisungen im Zusammenhang mit Hydraulik-Schlauchleitungen dokumentieren.
Eine lückenlose Dokumentation der Spezifikationen, Prüfnachweise und Betriebsverfahren für Hydraulik-Schlauchleitungen ist unerlässlich, um Arbeitssicherheit, Rechtskonformität und Anlagenzuverlässigkeit zu gewährleisten. Die strikte Einhaltung der Vorgaben aus DGUV-R 113-020, der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz stellt sicher, dass Prüfzyklen, Prüfergebnisse und Bedienhinweise jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar sind. Dadurch werden sowohl die Beschäftigten vor Unfällen geschützt als auch Sachwerte vor Ausfällen bewahrt. Im professionellen Facility Management sind all diese Dokumente in der Sicherheitsakte der technischen Anlage oder im CAFM-System hinterlegt. Dies gewährleistet eine ständige Prüfbereitschaft für interne Audits, behördliche Inspektionen oder Zertifizierungen und trägt zu einer nachhaltigen, sicheren Betriebsführung über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen bei.
Dokumentation der Festlegungen zu Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und Austauschintervallen
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Details
Dokumenttitel/Typ
Aufzeichnung der Festlegungen zu Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie Austauschintervallen
Zweck & Umfang
Definiert die Arten von Prüfungen, deren Häufigkeit sowie Austauschintervalle für Hydraulik-Schlauchleitungen, um einen sicheren, leckagefreien Betrieb sicherzustellen.
• Typ, Hersteller und Kennzeichnung der Schlauchleitung • Betriebsdruck und Fluidart • Prüfintervalle und Prüfverfahren (Sichtprüfung/Funktionsprüfung) • Kriterien für Austausch und maximale Verwendungsdauer • Zuständiges Prüfpersonal • Regeln zur Dokumentation und Archivierung
Verantwortlich
Arbeitgeber / Unternehmer (unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Instandhaltungsleiter)
Praxishinweise
Dient als Grundlage für die Prüf- und Wartungsplanung im technischen Gebäudemanagement (CAFM-System). Wird bei internen Sicherheitsaudits, Versicherungsbegehungen und behördlichen Überprüfungen verlangt.
Erläuterung
Dieses Dokument legt das Prüfsystem für Hydraulik-Schlauchleitungen gemäß DGUV-R 113-020 verbindlich fest. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG §5, BetrSichV §3) die notwendigen Prüfarten, Prüfumfänge und Prüffristen sowie die Wechselintervalle für Schlauchleitungen ermitteln und schriftlich festhalten. Dabei sind die spezifischen Betriebsbedingungen zu berücksichtigen, beispielsweise Umgebungstemperatur, mechanische Beanspruchung, UV-/Sonneneinstrahlung, Druckspitzen oder Kontakt mit Chemikalien. Für normal beanspruchte Hydraulikschläuche wird als Richtwert eine maximale Verwendungsdauer von 6 Jahren empfohlen (inklusive höchstens 2 Jahre Lagerung); bei höheren Belastungen (z.B. Mehrschichtbetrieb, häufige Bewegungen oder Außeneinsatz) sind entsprechend kürzere Intervalle festzulegen. Die in diesem Dokument festgehaltenen Vorgaben bilden die Grundlage für den Wartungsplan und dienen der präventiven Instandhaltung. Sie fließen typischerweise in die übergeordnete Sicherheitsdokumentation des Betriebs ein und werden regelmäßig überprüft sowie bei Änderungen der Nutzung oder neuen Erkenntnissen angepasst. Im Ergebnis stellt diese Aufzeichnung sicher, dass Prüfungen und turnusmäßige Schlauchwechsel rechtzeitig geplant sind und kein Schlauch über seine sichere Nutzungsdauer hinaus betrieben wird.
Dokumentation der durchgeführten Prüfungen an Hydraulik-Schlauchleitungen
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Details
Dokumenttitel/Typ
Prüfprotokoll für Hydraulik-Schlauchleitungen
Zweck & Umfang
Gilt als offizieller Nachweis dafür, dass regelmäßige Überprüfungen und Funktionskontrollen der Hydraulikschläuche durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt wurden.
• Eindeutige Kennnummer jeder Schlauchleitung • Datum, Art und Umfang der Prüfung • Prüfergebnisse und Feststellungen (i.O. / Mängel) • Name, Unterschrift und Qualifikation der prüfenden Person • Korrekturmaßnahmen (Austausch, Reparatur, Außerbetriebnahme)
Verantwortlich
Zur Prüfung befähigte Person (gemäß TRBS 1203)
Praxishinweise
Diese Protokolle sind verpflichtende Nachweise für Aufsichtsbehörden und müssen über die gesamte Einsatzdauer der Schlauchleitung aufbewahrt werden. Werden häufig digital im CAFM-System geführt, um Rückverfolgbarkeit und schnelle Auswertungen zu gewährleisten.
Erläuterung
Gemäß DGUV-R 113-020 und der BetrSichV müssen Hydraulik-Schlauchleitungen in regelmäßigen Abständen von einer zur Prüfung befähigten Person (nach TRBS 1203) überprüft werden. Das Prüfprotokoll dokumentiert diese wiederkehrenden Prüfungen und dient als rechtskonformer Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung. Jede Prüfung – ob Sichtprüfung, Funktionsprüfung oder Druckprüfung – wird darin mit Datum, Umfang, Ergebnis und Angabe des Prüfers festgehalten. BetrSichV §14 (7) schreibt vor, dass Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. In der Praxis ist es jedoch üblich und sinnvoll, die Aufzeichnungen über die gesamte Lebensdauer der Schlauchleitung zu archivieren, um Trends erkennen zu können und einen lückenlosen Nachweis zu haben. Treten bei einer Prüfung Mängel oder Abnutzungserscheinungen auf (z.B. Risse, Undichtigkeiten, Scheuerstellen), werden im Protokoll auch die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen vermerkt – etwa der sofortige Schlauchwechsel oder eine Außerbetriebnahme der Anlage bis zur Instandsetzung. Dieses Dokument ist im Falle eines Unfalls, einer Versicherungsanalyse oder einer behördlichen Kontrolle entscheidend, da es belegt, dass der Betreiber seiner Prüfpflicht nachgekommen ist und sich aktiv um die Sicherheit der Anlage kümmert. Moderne Facility-Management-Betriebe führen diese Prüfnachweise häufig elektronisch, sodass Prüftermine automatisch überwacht werden und Berichte für Audits jederzeit abrufbar sind.
Betriebsanweisung für Hydrauliksysteme und Hydraulikflüssigkeiten
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Details
Dokumenttitel/Typ
Betriebsanweisung für Hydrauliksysteme und Hydraulikflüssigkeiten
Zweck & Umfang
Stellt den Mitarbeitern und dem Wartungspersonal verbindliche Sicherheitsinstruktionen für den Umgang mit hydraulischen Anlagen und unter Druck stehenden Hydraulikflüssigkeiten zur Verfügung.
Relevante Vorschriften/Normen
DGUV-R 113-020 (20.2_2972 / 21.2_2972); BetrSichV § 12; GefStoffV §§ 6–14; DIN EN ISO 4413
Schlüsselelemente
• Beschreibung der Anlage und Kennzeichnung aller Hydraulik-Komponenten • Verfahren zum Druckabbau und sichere Handhabung der Hydraulikflüssigkeit • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) • Notfallmaßnahmen bei Schlauchriss oder Leckage • Hinweise zu Umwelt-/Gewässerschutz und Entsorgung der Hydrauliköle • Qualifikationsanforderungen an das Bedien- und Wartungspersonal
Verantwortlich
Arbeitgeber / Unternehmer (in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der technischen Instandhaltungsabteilung)
Praxishinweise
Muss gut sichtbar in der Nähe hydraulischer Anlagen verfügbar sein und in die Mitarbeiterschulungen einfließen. Wird aktualisiert, sobald neue Anlagen oder Fluidtypen eingeführt werden. Ist Bestandteil der Betriebsanweisungen nach § 12 BetrSichV (Arbeitsschutz).
Erläuterung
Die Betriebsanweisung ist ein zentrales Element der Arbeitssicherheits-Dokumentation. Sie enthält alle notwendigen Sicherheits- und Verhaltensregeln für den täglichen Umgang mit Hydrauliksystemen und dient dazu, das Bewusstsein der Beschäftigten für die besonderen Gefahren im Betrieb solcher Anlagen zu schärfen. Typische Gefahren bei Hydraulikanlagen – etwa das schlagartige Austreten von Hochdruck-Flüssigkeitsstrahlen (Injektionsgefahr) oder Ölnebel, der zu Brand- oder Rutschgefahr führen kann – werden in der Betriebsanweisung klar benannt. Gleichzeitig werden schutzmaßnahmen erläutert: Zum Beispiel wird beschrieben, wie vor Wartungsarbeiten der Systemdruck sicher abgebaut wird, welche PSA (etwa Schutzhandschuhe, Schutzbrille, ggf. Gesichtsschutz) zu tragen ist und wie Leckagen sofort eingedämmt werden können. Ebenso sind Verhaltensanweisungen für Notfälle festgelegt – etwa Schritte bei einem Schlauchplatzer (Druck sofort abschalten, abgesperrten Bereich sichern, keine Handhabung von austretendem Öl ohne Schutzausrüstung, Ersthelfer informieren). Die Betriebsanweisung enthält darüber hinaus umweltrelevante Vorgaben, z.B. den Schutz von Gewässern: Hydrauliköl ist ein wassergefährdender Stoff, daher sind Auffangwannen, Bindemittel und eine fachgerechte Entsorgung von Altöl Bestandteil der Anweisung. Auch werden Zugangs- und Qualifikationsanforderungen definiert – nur unterwiesene und im Umgang mit Hydraulik geschulte Personen dürfen Wartungsarbeiten durchführen. Gemäß BetrSichV §12 und GefStoffV §14 ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine solche Betriebsanweisung zu erstellen und die Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen. Im Facility Management wird diese Anweisung in Sicherheitsunterweisungen (mindestens jährlich oder bei Änderungen) behandelt und ist stets in aktueller Fassung an den Anlagen verfügbar. So wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten die Betriebsgrenzen, Gefahren und richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit hydraulischen Arbeitsmitteln kennen und einhalten.